Beratungsgebühr

Was ist die Beratungsgebühr und warum wird diese erhoben?

Es kommt vor, dass potenzielle Kunden von Schönheitsbehandlungen nicht wissen, dass bereits Kosten für eine Beratung anfallen. Gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers handelt es sich bei einem Beratungsgespräch bei einem ästhetisch-plastischen Chirurgen um eine ärztliche Dienstleistung und ist daher kostenpflichtig.

Leider ist eine kostenlose Beratung gemäß der Berufsordnung der Ärzte/ Bundesärztekammer gesetzlich nach § 12.Abs.1 definitiv nicht erlaubt.

Was beinhaltet das Beratungsgespräch?

Eine seriöse Beratung durch den späteren behandelnden Arzt beinhaltet in der Regel eine gründliche Anamnese. Diese Anamnese umfasst eine ausführliche Aufnahme der Krankengeschichte sowie die Untersuchung der körperlichen Voraussetzungen. Nur auf diese Weise kann festgestellt werden, ob ein Eingriff grundsätzlich infrage kommt.

Erst danach werden verschiedene Methoden zur Umsetzung des gewünschten Ergebnisses besprochen und auch Alternativen umfassend erläutert. Im Rahmen einer professionellen Beratung informiert der Arzt außerdem ausführlich über den gesamten Operationsablauf, einschließlich der Narkose, des Eingriffs selbst, der erforderlichen Vorbereitungen und der Nachsorge. Auch die Aufklärung über mögliche Risiken und Komplikationen ist ein wichtiger Bestandteil einer seriösen Beratung. Das Ziel ist es, den Patienten in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen für oder gegen einen ästhetischen Eingriff zu treffen. Der Arzt kann anhand von Vorher-Nachher-Bildern seine bisherigen Arbeiten präsentieren und den Interessenten deutlich machen, was realistisch machbar ist. Eine sorgfältige Beratung ermöglicht es dem Arzt auch, einen realistischen Kostenvoranschlag für den entsprechenden Eingriff zu erstellen. Gerade im Bereich der ästhetischen Medizin haben Patienten oft hohe Erwartungen an das Ergebnis einer Operation.

Um sicherzustellen, dass die Patienten zufrieden sind, nehmen sich Ärzte ausreichend Zeit für eine individuelle Diagnosestellung, umfassende Untersuchung und ausführliche Information. Ein professionell geführtes Beratungsgespräch kann daher bis zu einer Stunde dauern.

Häufig gestellte Fragen

  • In der Regel können Sie die Klinik nach zwei bis drei Tagen verlassen.
  • Tragen Sie in den ersten vier bis sechs Wochen ein vor dem Eingriff vermessenes Kompressionsmieder und vermeiden Sie in dieser Zeit Sport und schwere körperliche Betätigung. Die Fäden werden zwei Wochen nach der Bauchdeckenstraffung entfernt, nach etwa zwei bis drei Monaten können Sie sich wieder uneingeschränkt bewegen und sich an Ihrem straffen Bauch erfreuen. Zudem empfehlen wir bei einer Unterbauchstraffung grundsätzlich eine berufliche Auszeit von ca. 2 Wochen, damit sich der Körper wieder erholt und die Heilungsphase nicht gestört wird.
  • Eine Unterbauchstraffung ist nicht zur Gewichtsreduktion geeignet und sollte auch erst dann angestrebt werden, wenn das persönliche Idealgewicht erreicht wurde. Sprechen Sie mit unseren Fachärzten, welcher Eingriff für Ihre individuelle Vorstellung am besten geeignet ist.
  • Bei einer Standard-Bauchdeckenstraffung wird der Hautbereich zwischen Nabel und Schambehaarung entfernt. So verschwinden z. B. auch Schwangerschaftsstreifen. Im Rahmen einer Unterbauchstraffung entfernen wir Ihnen überschüssige Haut und Unterhautfettgewebe und straffen bei Bedarf zusätzlich die Bauchdecke. Um das Ergebnis zu optimieren, ist manchmal eine gleichzeitige Fettabsaugung im Hüft- / Taillenbereich sinnvoll.
  • Die Muskulatur im Unterbauch und Oberbauch kann zusätzlich gestrafft werden. Insbesondere Patientinnen mit einer lockeren Bauchmuskulatur und nach einer Schwangerschaft profitieren davon bei Ihrem Wunsch nach einem straffen Bauch.