Wann bin ich gesellschafts- bzw. arbeitsfähig?

Wenn Sie bei der Arbeit keine Kopfbedeckung tragen können, sollten Sie typischerweise zehn bis vierzehn Tage Urlaub nehmen – aus kosmetischen Gründen. Im eigentlichen Sinne arbeitsfähig sind Sie bereits wieder am Tag nach dem Eingriff. Allerdings müssen Sie typischerweise in den ersten Tagen ggf. eine von uns zur Verfügung gestellte Kopfbedeckung tragen sowie möglicherweise mit Schwellungen rechnen. Eine Kopfbedeckung, bspw. eine leicht zu tragende Mütze, sollte als Sichtschutz in den ersten sieben bis zehn Tagen getragen werden, dann ist kein Wundschorf mehr vorhanden.

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