Als Ergebnis der Haushaltsrechnung unseres Bankpartners kann sich die Notwendigkeit eines zweiten Darlehensnehmers ergeben, etwa wenn Sie über ein zu geringes Einkommen verfügen, nennenswerte Vorverpflichtungen haben oder Hausfrau, Azubi oder arbeitsuchend sind. Der zweite Darlehensnehmer dient als Sicherheit für unsere Partnerbank und muss über ein regelmäßiges, ausreichendes Arbeitseinkommen oder eine Rente verfügen.